AGB´s


1. Reisevertrag


1.1 Die Reiseanmeldung wird nach Maßgabe der Ausschreibung mit Zugang verbindlich, d.h. der Inhalt des Reisevertrages bestimmt sich nach dem Reiseprospekt und der schriftlichen Reisebestätigung von clevertours.com. Für Hotelaufenthalte unter 5 Nächten kann ein Zuschlag erhoben werden. Für Pauschalreisen inklusive Flug kann bei Aufenthalt unter 7 Nächten ein Zuschlag erhoben werden. Der Reisevertrag kommt mit der Annahme durch clevertours.com zustande. Der Reiseanmelder erhält von clevertours.com eine schriftliche Reisebestätigung.

1.2 Ziffer 1.1 gilt auch für mündliche und telefonische Anmeldungen, sowie Anmeldungen per Telefax und Internet.

1.3 Der Reiseanmelder hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche gesonderte Erklärung übernommen hat.

1.4 Reisevermittler (z.B. Reisebüros) und Leistungsträger (z.B. Hotels, Beförderungsunternehmen) sind vom Reiseveranstalter nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen des Reiseveranstalters hinausgehen oder im Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen.

1.5 Für an das Lebensalter gebundene Preisermäßigungen – z.B. Kinderermäßigungen – ist das Alter bei Reiseantritt und nicht das Alter zum Buchungszeitpunkt maßgebend und daher vom Reiseanmelder bei Buchung anzugeben. Bei falscher Altersangabe wird eine Nachbelastung in Höhe der Differenz zum altersbedingt zutreffenden Reisepreis entsprechend unserer Ausschreibung vorgenommen.


2. Zahlung


2.1 Mit Erhalt der schriftlichen Reisebestätigung und Übermittlung des Sicherungsscheins werden 20% des Reisepreises als Anzahlung sofort fällig. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet. Der Zahlungsbetrag setzt sich zusammen aus Anzahlung plus Versicherungsprämie – siehe Ziff. 7. Zahlungen haben unter Angabe der auf der Reisebestätigung ersichtlichen Rechnungsnummer zu erfolgen. Zahlungen ohne diese Rechnungsnummer können nicht als Erfüllung angesehen werden. Ihre auf den Reisepreis geleisteten Zahlungen sind gemäß § 651 k BGB insolvenzgesichert. Das Reisebüro tritt ausschließlich als Vermittler beim Abschluss des Reisevertrages auf. Es ist nicht zur Entgegennahme von Zahlungen auf den Reisepreis befugt.

2.1.1 Geht der Anzahlungsbetrag nicht sofort oder innerhalb von 10 Tagen nach Datum der Buchungsbestätigung ein und wird auch nach Aufforderung unter Fristsetzung keine Zahlung geleistet, so ist clevertours.com berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen und die Buchung zu stornieren. In diesem Fall wird clevertours.com die gemäß Ziff. 5 zu berechnenden Kosten als Schadenersatz geltend machen.

2.1.2 Der Restbetrag auf den Reisepreis muss spätestens 28 Tage vor Reisetermin gezahlt sein (Feststellung des Zahlungseingangs).

2.1.3 Bei kurzfristigen Buchungen – wenn zwischen Buchungsdatum und Reisetermin weniger als 28 Tage liegen – ist der Reisepreis in voller Höhe spätestens 10 Tage vor Reisetermin an clevertours.com zu zahlen (Feststellung des Zahlungseingangs). Bitte beachten: bei Buchungen weniger als 7 Tage vor Reiseantritt kann die Zahlung ausschließlich mit Kreditkarte (MasterCard oder Visa) erfolgen.

2.1.4 Bei NICHT erfolgtem vollständigen Zahlungseingang bis 5 Werktage vor Reiseantritt ist KEIN Versand der Originalunterlagen möglich. OHNE Zahlungsnachweis besteht kein Anspruch auf Erbringung der Reiseleistung, s. Ziff. 2.2. Bitte senden Sie bei gebuchten Reisen mit eigener Anreise Ihren bankbestätigten Zahlungsbeleg zum Nachweis der Zahlung an die Abteilung Dokumentation, Fax-Nr. 02203 42-899, Mo.- Fr. 8 bis 18 Uhr. Andernfalls wird der Reisevertrag entsprechend Ziff. 5 gewertet. Wird bei Flugreisen ein rechtzeitiger Zahlungseingang nicht festgestellt, gilt Ziffer 2.1.5.

2.1.5 Wird bei Flugreisen ein rechtzeitiger Zahlungseingang nicht festgestellt, werden die Reiseunterlagen am gebuchten Abflughafen hinterlegt. Die Reiseunterlagen werden nach Barzahlung am Flughafen ausgehändigt. Im Rahmen Ihres – von Ihrem Geldinstitut eingeräumten – persönlichen Verfügungsrahmens akzeptieren wir selbstverständlich auch Zahlung per EC cash mit Geheimzahl, MasterCard und Visa. Andernfalls wird der Reisevertrag entsprechend Ziff. 5 gewertet.

2.2 Ohne vollständige Zahlung des Reisepreises besteht kein Anspruch auf Erbringung der Reiseleistungen.


3. Reisedokumente


Sollten die Reisedokumente dem Anmelder bzw. Reiseteilnehmer wider Erwarten nicht bis spätestens 7 Tage vor Reiseantritt zugegangen sein, hat sich dieser unverzüglich mit clevertours.com, Abteilung Dokumentation, in Verbindung zu setzen.


4. Änderungen


4.1 Werden nach der Buchung der Reise vom Reiseteilnehmer Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart vorgenommen, so entstehen in der Regel die gleichen Kosten wie bei einem Rücktritt des Reiseteilnehmers. Der Reiseveranstalter muss daher die Kosten in gleicher Höhe berechnen, wie sie sich im Umbuchungszeitpunkt für einen Rücktritt ergeben hätten. Bei anderweitigen, geringfügigen Änderungen erheben wir jedoch nur ein Bearbeitungsentgelt.  Dieses beträgt:

a) bei Flugpauschal-, Auto- und Schiffsreisen, Mietwagenbuchungen, Nur-Hotel-Buchungen, Kombinationsbuchungen mit weiteren Leistungen, wie z.B. Rundreise, Tauch-, Wander-, Ski-, Tennis-Paket (außer Eintrittskarten, siehe Ziffer 5.1.6), bis 30 Tage vor Reiseantritt € 50 pro Vorgang.

b) bei Ferienwohnungen/Hausbooten/Wohnmobilen bis 45 Tage vor Reiseantritt € 50 pro Vorgang.

c) bei Nur-Flug-Buchungen/Bausteinflügen ist aufgrund der besonderen Tarifierung der Fluggesellschaften eine Umbuchung bis spätestens 1 Tag vor Antritt der Reise nur innerhalb der Tarifgruppe der Ausschreibung gegen eine Umbuchungsgebühr von € 50 pro Vorgang möglich. Die Umbuchung auf einen niedriger tarifierten Flug ist nur unter Beibehaltung des ursprünglichen Flugpreises zuzüglich der Umbuchungsgebühr möglich. Bei Umbuchungen auf einen höher tarifierten Flug ist der Differenzbetrag vom Kunden zu zahlen, zuzüglich der Umbuchungsgebühr. Pro Vorgang ist nur eine einmalige Änderung innerhalb der gültigen Kataloge möglich. Umbuchungskosten für gebuchte Eintrittskarten siehe Ziffer 5.1.6.

4.2 Von Leistungsänderungen wird clevertours.com den Reiseteilnehmer unverzüglich unterrichten und ihm mit einer Erklärungsfrist von 10 Tagen alternativ kostenlos Umbuchungen oder kostenlosen Rücktritt anbieten, sofern die Änderungen nicht lediglich geringfügig sind. Ein Kündigungsrecht des Reiseteilnehmers bleibt unberührt.

4.3 Der Reiseveranstalter behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse wie folgt zu ändern: Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann der Reiseveranstalter den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:

a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann der Reiseveranstalter vom Reisenden den Erhöhungsbetrag verlangen.

b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann der Reiseveranstalter vom Reisenden verlangen. Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber dem Reiseveranstalter erhöht, kann der Reiseveranstalter den Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufsetzen. Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfang erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für den Reiseveranstalter verteuert hat. Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluss für den Reiseveranstalter nicht vorhersehbar waren. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat der Reiseveranstalter den Reisenden unverzüglich zu informieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% oder im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindest gleichwerten Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung des Reiseveranstalters über die Preiserhöhung bzw. -änderung der Reiseleistung diesem gegenüber geltend zu machen.

4.4 Aus zwingenden Gründen nicht in Anspruch genommene Leistungen können zu Teilerstattungen führen, sofern und soweit der Leistungsträger eine entsprechende Gutschrift erteilt und hierüber eine gemeinsame Niederschrift bei der Reiseleitung gefertigt wurde. Bei Ferienwohnungen, Wohnmobilen und Hausbooten entfallen Teilerstattungen.

4.5 Ersatzteilnehmer/Namensänderung

4.5.1 Bis zum Reisebeginn kann der Reiseteilnehmer sich nach Mitteilung an clevertours.com durch eine andere geeignete Person ersetzen lassen (beachte Ziff. 4.5.2). Das Bearbeitungsentgelt beträgt in der Regel € 25 pro Person, ausgenommen bei Linienflügen. Hier beträgt das Bearbeitungsentgelt für Ersetzung/Namensänderung bis zu € 300 (es wird um direkte Kontaktaufnahme mit dem Service-Center unter Tel. 01805/286877 (14 ct./Min. aus dem dt.Festnetz, Mobilfunknetze abweichend) gebeten). Der Reiseteilnehmer ist berechtigt, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit der Ersetzung/Namensänderung keine oder geringere Kosten entstanden sind. clevertours.com benötigt hinreichend Gelegenheit, das Ersetzungsverlangen zu prüfen. clevertours.com kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt eine Ersatzperson in den Vertrag ein, so haftet der Reiseteilnehmer zusammen mit der Ersatzperson als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstandenen Mehrkosten.

4.5.2 Bei Nur-Flug-Buchungen/Bausteinflügen ist aufgrund der besonderen Tarifierungen der Fluggesellschaften eine Namensänderung nicht möglich. Wird gleichwohl eine Namensänderung gewünscht, fallen in gleicher Höhe die Kosten an, wie sie sich im Umbuchungszeitpunkt für einen Rücktritt ergeben hätten, siehe Ziffer 5.1.3.


5. Rücktritt


5.1 Rücktritt seitens des Reiseteilnehmers – Dieser sollte im Interesse des Reiseteilnehmers unter Beifügung der Reiseunterlagen schriftlich erfolgen. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt und für die Höhe der Rücktrittskosten ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei clevertours.com oder bei der Buchungsstelle. Die Höhe der Rücktrittskosten ist von der gewählten Leistung abhängig. Die in der Regel (d.h. soweit kein Ersatzteilnehmer vorhanden) pauschalierten Rücktrittskosten betragen pro Person in Prozenten des Reisepreises:

5.1.1 Bei Flugpauschal-, Autoreisen, Mietwagenbuchungen, Nur-Hotel-Buchungen, Kombinationsbuchungen mit weiteren Leistungen, wie z.B. Rundreise, Tauch-, Wander-, Ski-, Tennis-Paket (außer Eintrittskarten, siehe Ziffer 5.1.6) – bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 20% – bis zum 22. Tag vor Reisebeginn 25% – bis zum 15. Tag vor Reisebeginn 30% – bis zum 7. Tag vor Reisebeginn 50% – ab dem 6. Tag vor Reisebeginn 65% – bei Nichterscheinen 75%

5.1.2 Bei Ferienwohnungen (je Wohneinheit), Hausbooten, Schiffsreisen und Wohnmobilen – bis zum 45. Tag vor Reisebeginn 20%, mindestens € 25 – bis zum 35. Tag vor Reisebeginn 50% – ab dem 34. Tag vor Reisebeginn 80% – bei Nichterscheinen 80%

5.1.3 Bei Nur-Flug-Buchungen/Bausteinflügen – bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 50% – ab dem 29. Tag vor Reiseantritt 75% – bei Nichterscheinen 75%

5.1.4 Kombinierte Bausteinbuchung Bei vom Reiseanmelder zusammengestellten Leistungen im Bausteinsystem (z.B. Nur-Flug und Hotel) – bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 50% – ab dem 29. Tag vor Reiseantritt 75% – bei Nichterscheinen 75%

5.1.5 Bei Bus- und Zugreisen richten sich die Rücktrittskosten nach der Art der Unterbringung.

5.1.6 Rücktritts-/Umbuchungskosten für gebuchte Eintrittskarten betragen in der Regel 100%.

5.1.7 Bei der Pauschalierung sind die gewöhnlichen ersparten Aufwendungen und die mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistung berücksichtigt. Der Reiseteilnehmer ist berechtigt, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt keine oder geringere Kosten entstanden sind.

5.1.8 clevertours.com behält sich vor, in Abweichung von den vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern. In diesem Fall ist clevertours.com verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.

5.1.9 Bei Stornierungen sind bereits ausgehändigte Reiseunterlagen – insbesondere IATA-Flugtickets – zurückzugeben. Andernfalls wird eine Bearbeitungsgebühr von € 80 pro Flugticket berechnet; Ziffer 5.1.7 Satz 2 gilt entsprechend.

5.1.10 Kosten, wie z.B. Visa-, Telefon- oder Bearbeitungskosten, können im Falle einer Stornierung der Reise nicht erstattet werden.

5.1.11 Rücktrittskosten sind auch dann zu zahlen, wenn der Reiseteilnehmer die Reise nicht oder nicht rechtzeitig antritt.

5.1.12 Die Bestimmungen über die Rücktrittskosten gelten für alle Reisen, soweit nicht aufgrund einzelner Ausschreibungen gesonderte Regelungen festgelegt sind.

5.2 Rücktritt seitens des Veranstalters Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen und in der Reisebestätigung angegebenen Mindestteilnehmerzahl ist clevertours.com berechtigt, die Reise bis spätestens 5 Wochen vor Reisebeginn abzusagen. In diesem Fall erhält der Reiseteilnehmer auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat clevertours.com unverzüglich von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen.

 


6. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände


6.1 Wird die Reise infolge höherer Gewalt (z.B. durch Krieg, innere Unruhen, Naturkatastrophen oder Epidemien) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseteilnehmer als auch clevertours.com den Vertrag kündigen. Bei Kündigung vor Reisebeginn erhält der Reiseteilnehmer den gezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Ein weitergehender Anspruch besteht nicht. clevertours.com kann jedoch für erbrachte Leistungen ein Entgelt verlangen.

6.2 Ergeben sich die genannten Umstände nach Antritt der Reise, kann der Reisevertrag ebenfalls von beiden Seiten gekündigt werden. In diesem Fall wird clevertours.com die infolge der Aufhebung des Vertrages notwendigen Maßnahmen treffen. Wird der Vertrag aus den vorgenannten Gründen gekündigt, werden die Mehrkosten für die Rückbeförderung von clevertours.com und vom Reiseteilnehmer je zur Hälfte getragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reiseteilnehmer zur Last.

6.3 Der Reiseveranstalter kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reiseteilnehmer ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Reiseveranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.


7. Versicherungen


7.1 Ob in der Reisebuchung eine inkludierte Versicherung enthalten ist, geht aus der Reisebestätigung hervor. Wenn dem nicht so sein sollte, wird der Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung und weitergehenden Versicherungen empfohlen. Die Prämie ist mit der Anzahlung auf den Reisepreis fällig. Ein etwaiger Versicherungsvertrag wird erst wirksam mit Zahlung der Prämie.

7.2 Wenn ein Versicherungsfall eintritt, ist die Europäische Reiseversicherung AG, Postfach 800545, D-81605 München, unverzüglich zu benachrichtigen. Wir sind mit der Schadensregulierung nicht befasst.


8. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen

Der Reiseteilnehmer hat sorgfältig auf die im Internet gegebenen Hinweise auf Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen und auf etwaige Änderungen in späteren Mitteilungen zu achten. Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation von clevertours.com bedingt sind.


9. Andere Veranstalter


Für Leistungen, bei denen clevertours.com nur als Vermittler auftritt, worauf in den Ausschreibungen hingewiesen wird, haftet der durchführende Veranstalter. Für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Ausflüge, Mietwagen etc.) und die in der Reiseausschreibung eindeutig als Fremdleistung gekennzeichnet werden, haftet clevertours.com auch bei Teilnahme der Reiseleitung an diesen Sonderveranstaltungen nicht.


10. Gewährleistung/Schadenersatz


Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt, kann der Reiseteilnehmer den Reisepreis mindern oder den Vertrag kündigen. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn clevertours.com eine vom Reiseteilnehmer bestimmte angemessene Frist hat verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Eine Fristsetzung entfällt, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von clevertours.com verweigert wird oder wenn die Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reiseteilnehmers gerechtfertigt ist. Darüber hinaus kann er Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen.


11. Haftung


11.1 Sämtliche in Betracht kommenden Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise muss der Reiseteilnehmer innerhalb 1 Monats nach dem vertraglich vereinbarten Reiseende, möglichst schriftlich, clevertours.com gegenüber geltend machen. Nach dem Ablauf dieser Frist können Ansprüche nur dann noch geltend gemacht werden, wenn der Reiseteilnehmer an der Einhaltung der Frist ohne sein Verschulden gehindert war.

11.2 Das Reisebüro tritt ausschließlich als Vermittler beim Abschluss des Reisevertrages auf. Es ist nicht zur Entgegennahme von Anspruchsanmeldungen bzgl. Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen befugt.

11.3 Die vertragliche Haftung von clevertours.com für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wird. Das Gleiche gilt, soweit clevertours.com für den Schaden allein wegen Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

11.4 Deliktische Schadenersatzansprüche Für alle Schadenersatzansprüche wegen Sachschäden aus unerlaubter Handlung haftet clevertours.com je Kunde und Reise jeweils bis zu € 4.091. Liegt der Reisepreis jedoch über € 1.364, gilt die Beschränkung auf den dreifachen Reisepreis. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen.

11.5 Sind in internationalen Übereinkommen oder auf solchen beruhenden Vorschriften für Leistungsträger der clevertours.com Haftungsbeschränkungen vorgesehen, kann sich clevertours.com bei entsprechenden Schadensfällen auf diese berufen.


12. Mitwirkungspflicht


12.1 Der Reiseteilnehmer ist verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt es der Reiseteilnehmer schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.

12.2 Bei allen Unterkunftsarten mit Selbstanreise sind etwaige Beanstandungen unverzüglich dem Vermieter bzw. seinem Beauftragten anzuzeigen. Notfalls muss der Reiseteilnehmer nicht behobene Mängel gegenüber clevertours.com unverzüglich anzeigen.

12.3 Schäden oder Zustellungsverzögerungen bei Flugreisen empfiehlt clevertours.com dringend, unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige (P.I.R.) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckverlust binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung des Veranstalters anzuzeigen. Bei fehlender Schadensanzeige kommen Ansprüche nicht in Betracht.


13. Behandlung von Beanstandungen, Ausschlussfristen für Ansprüche und Verjährung


13.1 Ist dem Mangel ganz oder teilweise nicht abgeholfen worden, sollte zusammen mit der Reiseleitung eine Niederschrift erstellt werden. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reiseteilnehmer innerhalb 1 Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber clevertours.com geltend zu machen. Dies sollte in jedem Fall schriftlich erfolgen.

13.2 Ansprüche des Reisenden nach den §§ 651 c bis 651 f BGB verjähren in 1 Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, der dem Tag folgt, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Schweben zwischen dem Reisenden und dem Reiseveranstalter Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Reisende oder der Reiseveranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

13.3 Abtretungsverbot – Ausgeschlossen ist eine Abtretung von Ansprüchen gegen den Reiseveranstalter an Dritte, die nicht Reiseteilnehmer sind.


14. Sonstige Bestimmungen und Vereinbarungen


14.1 Die Zahlungs-, Änderungs- und Rücktrittsbestimmungen bei Ferienwohnungen gelten auch für Hausboote und Wohnmobile.

14.2 Das Bearbeitungsentgelt für Geldauszahlung am Urlaubsort, die nicht von clevertours.com zu vertreten ist, beträgt € 25.

14.3 Diese Bedingungen gelten, soweit nicht in den einzelnen Reiseverträgen individuelle Vereinbarungen getroffen werden.

14.4 Vor Vertragsschluss behält sich clevertours.com ausdrücklich vor, eine Änderung der Prospektangaben zu erklären.

14.5 Der Reiseteilnehmer wird gemäß der Verordnung (EG) Nr. 2111/2005 bei der Buchung über die Identität der/des ausführenden Luftfahrtunternehmen(s) unterrichtet. Steht dieses bei der Buchung noch nicht fest, wird zunächst das Luftfahrtunternehmen benannt, welches wahrscheinlich den Flug durchführt. Sobald die Identität der Fluggesellschaft feststeht, wird der Reiseteilnehmer unterrichtet. Im Falle eines Wechsels des/der ausführenden Luftfahrtunternehmen wird der Reiseteilnehmer so rasch wie möglich informiert. Die gemeinschaftliche Liste über die mit Flugverbot in der Europäischen Union belegten Fluggesellschaften sind über die Internetseite http://ec.europa.eu/transport/air-ban/list_de.htm in der jeweiligen Fassung abrufbar.

14.6 Die uns zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten werden EDV-mäßig gespeichert, verarbeitet und bedarfsbezogen weitergegeben. Dies erfolgt ausschließlich im Rahmen der Zweckbestimmung, wobei die Maßgaben des Bundesdatenschutzgesetzes eingehalten werden.

14.7 Offensichtliche Druck- und Rechenfehler berechtigen clevertours.com zur Anfechtung des Reisevertrages.

14.8 Rechtswahl Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Die Vertragssprache ist Deutsch. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis.

14.9 Gerichtsstand

14.9.1 Soweit bei Klagen des Kunden gegen den Reiseveranstalter im Ausland für die Haftung des Reiseveranstalters dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

14.9.2 Der Kunde kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen.

14.9.3 Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Reiseveranstalters vereinbart.

14.9.4 Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht,

a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder

b) wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die nachfolgenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.

14.10 Die vorstehenden Bestimmungen haben nur Gültigkeit, sofern und soweit nach Drucklegung in Kraft tretende gesetzliche Vorschriften keine anderen Regelungen vorsehen.

14.11 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

14.12 Firmensitz des Veranstalters:

clevertours.com GmbH Humboldtstr. 140 51147 Köln

Eingetragen: Amtsgericht Köln HRB 27835 

Änderungen/Druckfehler vorbehalten.





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